- 1. Es müssen mindestens zwei Hallen gemietet werden.*
- 2. Pro Monat wird eine Verlängerung bewilligt.*
- 3. Eine Vermietung des Untergeschosses ohne die Dreifachhalle ist nicht möglich.*
- 4. Discos und Technoparties werden nicht bewilligt.
- 5. Veranstaltungen, die unter der Woche stattfinden, können wegen Beeinträchtigung der Trainings von Neuhauser Vereinen nicht bewilligt werden.
- 6. Bei Veranstaltungen mit Wirtschaftsführung in der oberen Halle können die Vereine die Wirtschaft in eigener Regie führen. Bei der Verwaltungspolizei ist mindestens zehn Tage vor dem Anlass mittels speziellem Formular Antrag auf ein Gelegenheitswirtschaftspatent mit oder ohne Alkoholausschank für die betreffende Veranstaltung zu stellen.*
- 7. Ist aus Platzgründen eine Bewirtung der Gäste in der Grossraumhalle nicht möglich (z.B. bei Sportanlässen), müssen also die unteren Räumlichkeiten für die Bewirtung herangezogen werden, gilt die Regelung betreffend Wirtschaftspatent gemäss Art. 6.*
- 8. Es ist verboten, auf dem Hallenboden zu tanzen. Als Tanzfläche steht die Bühne zur Verfügung.*
- 9. Ohne besondere Bewilligung müssen sportliche Veranstaltungen sowie Konzerte an Samstagen spätestens um 22.00 Uhr und an Sonntagen spätestens um 19.00 Uhr geräumt sein.
- 10. Es stehen elektrische Anschlüsse mit einem Gesamtwert von 40 Ampère (25 kW) zur Verfügung. Eventuell notwendige Leitungen sind vom Veranstalter auf eigene Kosten durch einen konzessionierten Elektroinstallateur verlegen zu lassen.
* gilt nur für die Rhyfallhalle
Das Lehrschwimmbecken im Schulhaus Gemeindewiesen ist ab dem 23. Oktober 2023 wieder jeden Montag von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich. Kinder, die schwimmen können, dürfen in Begleitung Erwachsener das Bad von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr ebenfalls benützen.