Polizei

Verwaltungspolizei

Zuständig für

  • Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes
  • Kontrolle des Verkehrs und Verarbeitung der Parkgebühren
  • Überwachen und Lenken des Touristenverkehrs am Rheinfall
  • Strassensignalisation und Strassenmarkierungen
  • Sicherheit in Baustellen
  • Unterhalt der Lichtsignalanlagen
  • Verkehrs- und Geschwindigkeitsanalysen auf Gemeindestrassen
  • Aufsicht über das Marktwesen und deren Verrechnung


Für verkehrs- und kriminalpolizeiliche Belange ist die Schaffhauser Polizei zuständig.

Bewilligungen


Bitte beachten Sie folgende Flyer zum Jugendschutz betreffend Alkoholkonsum:
Jugendschutz Plakat pink (PDF)
Rechtliche Grundlagen (PDF)
Checkliste für Veranstaltende (PDF)


Nachtparkieren

  • Gemäss Verordnung ist es nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Motorwagen oder Anhänger über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen abzustellen.
  • Für den gesteigerten Gemeingebrauch ist eine Gebühr von CHF 30.– pro Monat zu entrichten. Die Bewilligung wird durch die Verwaltungspolizei erteilt.
  • An-/ Abmeldung +41 52 674 23 13


Plakatanschlag
Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.

Anfragen:

Strafregisterauszug
Es ist für Privatpersonen möglich, ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und bezahlen.
Flyer Bestellung des Strafregisterauszugs am Postschalter (PDF)

Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung über das Internet: www.strafregister.admin.ch

bfu Sicherheitstipp
Sicherheitstipp


Verwaltungspolizei
Zentralstrasse 52
8212 Neuhausen am Rheinfall

Tel. +41 52 674 23 13
Öffnungszeiten
Donnerstag
13.30 - 17.00 Uhr
Ihre Ansprechpersonen
Damian Schelbert, Leiter
Tel. +41 52 674 23 10
Ralf Herrmann
Tel. +41 52 674 23 13
René Luginbühl
Tel. +41 52 674 23 12

Schaffhauser Polizei

Die Schaffhauser Polizei erreichen Sie im Internet unter:
www.shpol.ch

oder per
Telefon +41 52 624 24 24