Zuständig für
- Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes
- Kontrolle des Verkehrs und Verarbeitung der Parkgebühren
- Überwachen und Lenken des Touristenverkehrs am Rheinfall
- Strassensignalisation und Strassenmarkierungen
- Sicherheit in Baustellen
- Unterhalt der Lichtsignalanlagen
- Verkehrs- und Geschwindigkeitsanalysen auf Gemeindestrassen
- Aufsicht über das Marktwesen und deren Verrechnung
Für verkehrs- und kriminalpolizeiliche Belange ist die Schaffhauser Polizei zuständig.
Bewilligungen
- Gelegenheitspatente (Festanlässe) (PDF)
- Polizei-Stunden-Verlängerungen
- die Beanspruchung von öffentlichen Plätzen/Flächen
Bitte beachten Sie folgende Flyer zum Jugendschutz betreffend Alkoholkonsum:
Jugendschutz Plakat pink (PDF)
Rechtliche Grundlagen (PDF)
Checkliste für Veranstaltende (PDF)
Nachtparkieren
- Gemäss Verordnung ist es nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Motorwagen oder Anhänger über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen abzustellen.
- Für den gesteigerten Gemeingebrauch ist eine Gebühr von Fr. 30.-- (Fr. 90.-- für Fahrzeuge über 3,5 t oder Anhänger mit über 3 m Länge) pro Monat zu entrichten. Die Bewilligung wird durch die Verwaltungspolizei erteilt.
- An-/ Abmeldung +41 52 674 23 13 Kontakt aufnehmen
Plakatanschlag
Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
Anfragen: Kontakt aufnehmen
Strafregisterauszug
Es ist für Privatpersonen möglich, ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und bezahlen.
Flyer Bestellung des Strafregisterauszugs am Postschalter (PDF)
Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung über das Internet: www.strafregister.admin.ch
bfu Sicherheitstipp
Sicherheitstipp