Zuständig für
- Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes
- Kontrolle des Verkehrs und Verarbeitung der Parkgebühren
- Überwachen und Lenken des Touristenverkehrs am Rheinfall
- Strassensignalisation und Strassenmarkierungen
- Sicherheit in Baustellen
- Unterhalt der Lichtsignalanlagen
- Verkehrs- und Geschwindigkeitsanalysen auf Gemeindestrassen
- Aufsicht über das Marktwesen und deren Verrechnung
Für verkehrs- und kriminalpolizeiliche Belange ist die Schaffhauser Polizei zuständig.
Bewilligungen
- Gelegenheitspatente (Festanlässe) (PDF)
- Polizei-Stunden-Verlängerungen
- die Beanspruchung von öffentlichen Plätzen/Flächen
Bitte beachten Sie folgende Flyer zum Jugendschutz betreffend Alkoholkonsum:
Jugendschutz Plakat pink (PDF)
Rechtliche Grundlagen (PDF)
Checkliste für Veranstaltende (PDF)
Nachtparkieren
- Gemäss Verordnung ist es nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Motorwagen oder Anhänger über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen abzustellen.
- Für den gesteigerten Gemeingebrauch ist eine Gebühr von CHF 30.– pro Monat zu entrichten. Die Bewilligung wird durch die Verwaltungspolizei erteilt.
- An-/ Abmeldung +41 52 674 23 13
Plakatanschlag
Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
Anfragen:
Strafregisterauszug
Es ist für Privatpersonen möglich, ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und bezahlen.
Flyer Bestellung des Strafregisterauszugs am Postschalter (PDF)
Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung über das Internet: www.strafregister.admin.ch
bfu Sicherheitstipp
Sicherheitstipp