Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen (SHR 120.100), innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Bitte beachten Sie, dass der Anmelde- resp. Umzugsprozess für ausländische Staatsangehörige ab sofort in 2 Schritten erfolgt:
Schritt 1: An-/Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall. Dieser Prozess ist mit gewissen Ausnahmen auch via eUmzug möglich.
Schritt 2: An-/Ummeldung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen
Schritt 1 - Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde
Welche Dokumente benötigen Sie ?
Zuzug vom Ausland (eUmzug nicht möglich)
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- Ermächtigung zur Visumerteilung (bei visumspflichtigen Ausländern)
Zuzug aus einem anderen Kanton (eUmzug für Drittausländer nicht möglich)
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen (eUmzug möglich)
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Zuzug innerhalb der Gemeinde (eUmzug möglich)
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Schritt 2 - An-/Ummeldung beim Kantonalen Migrationsamt
Nach erfolgter Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Neuhausen am Rheinfall erhält das Migrationsamt des Kantons von dieser eine entsprechende Mitteilung.
Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Migrationsamt
Abmeldung aus der Gemeinde (eUmzug ins Ausland nicht möglich, Kantonswechsel für Drittausländer nicht möglich)
Bitte beachten Sie, dass der Abmeldeprozess ausschliesslich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zu erfolgen hat. Der Gang zum Migrationsamt des Kantons Schaffhausen entfällt.
Welche Dokumente benötigen Sie für die Abmeldung?
- Reisepass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis
- Bei Wegzug innerhalb der Schweiz in den Monaten November und Dezember Anschluss-Mietvertrag für die neue Wohnung
Wichtiger Hinweis bei Wegzug in einen anderen Kanton
Gemäss Art. 37 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer müssen Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen wollen, im Voraus eine entsprechende Bewilligung des neuen Wohnkantons beantragen. Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Wegzug von Neuhausen am Rheinfall erfolgen.
Wir bitten Sie, sich vor der Abmeldung in Neuhausen am Rheinfall bei der Migrationsbehörde Ihres neuen Wohnkantons über die dort geltenden Zuzugsformalitäten zu informieren.