Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung?
Zuzug vom Ausland
- gültiger Reisepass
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- Ermächtigung zur Visumerteilung (bei visumspflichtigen Ausländern)
Zuzug aus einem anderen Kanton
- gültiger Reisepass
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- Kantonswechsel-Bewilligung des Migrationsamtes
Achtung:
Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in den Kanton Schaffhausen verlegen wollen, müssen im Voraus eine entsprechende Bewilligung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen beantragen (Art. 37 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer). Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Umzug nach Neuhausen am Rheinfall erfolgen (zum Merkblatt).
Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen
- gültiger Reisepass
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Welche Dokumente benötigen Sie für den Umzug?
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Welche Dokumente benötigen Sie zur Abmeldung?
- Reisepass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis
- Bei Wegzug in den Monaten November und Dezember Anschluss-Mietvertrag für die neue Wohnung
Achtung:
Gemäss Art. 37 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer müssen Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen wollen, im Voraus eine entsprechende Bewilligung des neuen Wohnkantons beantragen. Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Wegzug von Neuhausen am Rheinfall erfolgen.
Wir bitten Sie, sich vor der Abmeldung in Neuhausen am Rheinfall bei der Migrationsbehörde Ihres neuen Wohnkantons über die dort geltenden Zuzugsformalitäten zu informieren.