Erbschaft

Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt ist für die Nachlassabwicklung der verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohner von Neuhausen am Rheinfall zuständig. Dieses wird automatisch von einem Todesfall in Kenntnis gesetzt. Die Ermittlung der Erben ist eine der Kernaufgaben des Amtes. Danach wird mit einer Ansprechperson der Erben Kontakt aufgenommen, um den Ablauf des Verfahrens zu besprechen. Das Erbschaftsamt berät zudem Personen, die ihren zukünftigen Nachlass regeln wollen. Es setzt die entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen urkundlich auf.

Aufgaben

  • Erbenermittlung
  • Information der Erben über den Ablauf des Nachlassverfahrens
  • Entscheid, ob Inventarfragebogen oder amtliches Inventar
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) und Bekanntgabe von Eheverträgen
  • Ausstellung von Erbenbescheinigung, Bescheinigung für Willensvollstrecker etc.
  • Kontrolle der Inventarfragebogen
  • Aufnahme eines amtlichen Inventars mit güterrechtlicher Ausscheidung (siehe gesetzliche Bestimmungen)
  • Mitwirkung bei allfälligen Erbteilungen und Liquidationen (auf ausdrücklichen Wunsch)
  • Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer


Gesetzliche Bestimmungen
Gemäss Art. 73 Abs. 3 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist nur noch in folgenden Fällen ein amtliches Inventar aufzunehmen, wenn:

  • ein minderjähriger Erbe unter Vormundschaft steht oder zu stellen ist;
  • ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist;
  • einer der Erben oder die Erwachsenenschutzbehörde es verlangt;
  • ein volljähriger Erbe unter umfassender Beistandschaft steht;
  • eine Nacherbeneinsetzung vorliegt;
  • Erbschaftssteuern fällig werden (mit Ausnahmen);
  • ein öffentliches Inventar anzuordnen ist;
  • die amtliche Liquidation verlangt wird.


Das Gesetz sieht vor, dass in allen anderen Fällen ein Inventarfragebogen von einem Erben, Willensvollstrecker oder einem Bevollmächtigten der Erben ausgefüllt werden muss, welcher dem Erbschaftsamt als steuerrechtliches Inventar eingereicht wird.

Notariatsaufgaben
Der Schreiber der Erbschaftsbehörde übernimmt als Urkundsbeamter folgende Notariatsaufgaben:

  • Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen
  • Errichtung von letztwilligen Verfügungen mit Beurkundung
  • Aufbewahrung von Testamenten, Ehe- und/oder Erb- und Erbverzichtsverträgen


Dienstleistungen für Sie

  • Auskunft und Beratungen im Ehe- und Erbrecht
  • Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen
  • Verwaltung und Liquidation von Nachlässen im Auftrag der Erben


Nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen

  • Bestattungswünsche (können beim Baureferat deponiert werden)
  • Errichtung und Deponierung von Vorsorgeaufträgen (Beurkundung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen)
  • Patientenverfügungen


Wegleitung zum Inventarfragebogen (PDF)
Inventarfragebogen (PDF)
Angaben zu Erben (PDF)
Grundeigentum (PDF)


Erbschaftsamt
Zentralstrasse 38
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 22
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag nach
telefonischer Vereinbarung
Ihre Ansprechpersonen
Carolina Bächi / Leiterin
Tel. +41 52 674 22 65
Simone Zahler