28.05.2026
Korrektur einer Formulierung im Abstimmungs-Magazin
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall hat festgestellt, dass das Abstimmungs-Magazin zur Gemeindeabstimmung vom 14. Juni 2026 zur Vorlage «Streichung beziehungsweise Änderung von Art. 3a der Verfassung der Einwohnergemeinde» einen Fehler enthält. Der Gemeinderat publiziert eine korrigierte Fassung des betreffenden Abschnitts.
Auf Seite 20 des Abstimmungs-Magazins zur Gemeindeabstimmung vom 14. Juni 2026 steht: «Ein Pflegezentrum auf dem SIG-Areal würde [...] für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner voraussichtlich rund 20 % höhere Taxen bedeuten als auf der Burgunwiese.» Diese Formulierung ist ungenau. Richtig ist: Die Betriebskosten eines Pflegezentrums auf dem SIG-Areal wären schätzungsweise rund 20 % höher als bei einem Bau auf der Burgunwiese. Diese Mehrkosten würden sich anteilig auf die Taxen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner auswirken. Die Taxen selbst würden jedoch nicht um 20 % steigen.
Zur Veranschaulichung: Gemäss aktuellen Berechnungen würde die Grundtaxe für ein Einzelzimmer im Pflegezentrum Neuhausen (heute 129 Franken pro Tag) bei einem Neubau auf der Burgunwiese auf rund 143 Franken steigen. Bei einem Neubau auf dem SIG-Areal würde die Grundtaxe auf rund 148 bis 151 Franken pro Tag steigen. Diese Zahlen unterliegen einer Kostenungenauigkeit von plus/minus 25 % und können sich bis zum Vorliegen der definitiven Investitionskosten verändern.
Der entsprechende Abschnitt auf Seite 20 lautet somit korrigiert wie folgt:
Ein Pflegezentrum auf dem SIG-Areal würde, basierend auf den Berechnungen der Verwaltungskommission Alterszentrum und Spitex Neuhausen am Rheinfall, für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner bedeuten, dass sie die höheren Betriebskosten von voraussichtlich rund 20 % letztlich über ihre Taxen mitfinanzieren müssten.
Dieser korrigierte Text wird in den nächsten Tagen an alle Haushaltungen in Neuhausen am Rheinfall versendet.
Der Gemeinderat bedauert den Fehler im Abstimmungsmagazin und bittet die Bevölkerung um Entschuldigung.
Die übrigen Aussagen im Abstimmungsmagazin bleiben unverändert gültig.
Für Rückfragen steht Ihnen Baureferent Christian Di Ronco gerne zur Verfügung:
052 674 22 58 oder Christian.DiRonco@neuhausen.ch
Flyer Korrigenda Abstimmungs-Magazin

























