
06.07.2026
Das heisse und trockene Wetter der letzten Monate hat im Kanton Schaffhausen wie auch in anderen Teilen der Schweiz die Waldbrandgefahr stark ansteigen lassen. Es besteht die Waldbrandgefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr), sodass ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt.
Seit mehreren Wochen sind im Kanton Schaffhausen kaum nennenswerte Niederschläge gefallen. Zusammen mit den anhaltend hohen Temperaturen hat dies zu einer ausgeprägten Trockenheit und damit zu einer erheblichen Waldbrandgefahr im gesamten Kantonsgebiet geführt.
Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr hat der Regierungsrat ein Feuerverbot erlassen Das Feuerverbot gilt im Wald sowie in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Verboten sind sämtliche Feuer sowie das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände, insbesondere Raucherwaren. Ebenfalls untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Im Siedlungsgebiet (Bauzone) bleiben unabhängig vom Waldabstand Feuer in befestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills erlaubt. Diese Feuer sind jedoch ununterbrochen zu beaufsichtigen. Funkenflug ist unverzüglich zu löschen, und Feuer dürfen erst verlassen werden, wenn sie vollständig gelöscht sind.
Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot können mit Busse bestraft werden.
Das vorstehend beschriebene Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf. Eine Entspannung der Lage ist erst bei ergiebigen und anhaltenden Niederschlägen zu erwarten. Die zuständigen Behörden beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr laufend und passen die Massnahmen bei Bedarf an. Ob das Grossfeuerwerk am Rheinfall durchgeführt werden kann, wird aufgrund der weiteren Wetterentwicklung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Staatskanzlei Schaffhausen
Weitere Auskünfte erteilen:
Dr. Stefan Bilger, Staatsschreiber, Tel. +41 52 632 73 60 (Allgemeine Auskünfte)
Urban Brütsch, Kantonsforstmeister, Tel. + 41 52 632 73 53 (Waldbrandgefahr)



























