Die Berufsbeistandschaft löst nach dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz die bisherige Amtsvormundschaft ab. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es im Kanton Schaffhausen drei Berufsbeistandschaften, eine davon in Neuhausen am Rheinfall. Die Berufsbeistandschaft Neuhausen am Rheinfall ist zuständig für das Gebiet Neuhausen, Klettgau sowie Rüdlingen/Buchberg. Sie führt Beistandschaften im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Gesucht: Private Mandatstragende (Beistände/Beiständinnen)
Für die verschiedenen, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) errichteten Beistandschaften benötigt es einerseits professionelle Mandatstragende und andererseits auch Privatpersonen, sog. private Mandatstragende (PriMas) – und solche PriMas suchen wir!
Berufsbeistandschaft
Berufsbeistandschaft
Zentralstrasse 38
Postfach
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 22
nach telefonischer Vereinbarung
Pascal Hostettler / Leitung Berufsbeistandschaft
Tel. +41 52 674 22 66
Tel. +41 52 674 22 78
Tel. +41 52 674 22 75
Tel. +41 52 674 22 25
Tel. +41 52 674 22 84
Tel. +41 52 674 22 40
Tel. +41 52 674 22 57
Tel. +41 52 674 22 78
Tel. +41 52 674 22 17
Tel. +41 52 674 22 82
Tel. +41 52 674 22 16
Teil. +41 52 674 22 69
Teil. +41 52 674 22 86
Tel. +41 52 674 22 23
Dienstleistungen
Massnahmen des Erwachsenschutzes
Einkommens- und Vermögensverwaltung, Schuldensanierung, Begleitung in schwierigen Lebenssituationen, persönliche Fürsorge, Organisieren eines funktionierenden Helfernetzes (zum Beispiel Spitex), Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform. Auftrag übernimmt der Beistand eine beratende, unterstützende oder vertretende Funktion.
Massnahmen des Kinderschutzes
Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung, Ansprechperson für Kinder und Eltern, Organisieren eines geeigneten Helfernetzes, Begleitung von Platzierungen. Je nach Auftrag übernimmt der Beistand eine beratende, unterstützende oder vertretende Funktion.
Auftrag / Zielsetzung
Die Berufsbeistandschaft arbeitet gemäss Auftrag der KESB. Diese definiert die umschriebenen Hilfestellungen. Der Beistand leistet Hilfe bei persönlichen Problemen. Dabei steht die Förderung der Interessen der Betroffenen im Vordergrund. Die Hilfeleistung erfolgt mit Ausrichtung auf eine möglichst grosse Selbständigkeit. Beratung und Betreuung geschehen in vielfältigen und unterschiedlich intensiven Formen immer unter Wahrung des persönlichen Respektes und der Menschenwürde. Die Berufsbeistandschaft arbeitet ausschliesslich im Auftrag der KESB. Anträge auf Unterstützung müssen zwingend an die KESB gestellt werden.
Kontaktadresse
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen
Mühlentalstrasse 65A
CH-8200 Schaffhausen
Telefon +41 52 632 55 85