Berufsbeistandschaft

Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft löst nach dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz die bisherige Amtsvormundschaft ab. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es im Kanton Schaffhausen drei Berufsbeistandschaften, eine davon in Neuhausen am Rheinfall. Die Berufsbeistandschaft Neuhausen am Rheinfall ist zuständig für das Gebiet Neuhausen, Klettgau sowie Rüdlingen/Buchberg. Sie führt Beistandschaften im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).


Berufsbeistandschaft
Zentralstrasse 38
Postfach
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 22
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Öffnungszeiten
nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechpersonen
Pascal Hostettler / Leitung Berufsbeistandschaft
Tel. +41 52 674 22 66
Kontakt aufnehmen
Liliana Ilic / Fachbereichleiterin Erwachsenenschutz
Tel. +41 52 674 22 75
Kontakt aufnehmen
Rolf Fritschi / Fachbereichsleiter Kindesschutz
Tel. +41 52 674 22 23
Kontakt aufnehmen

Gesucht: Private Mandatstragende (Beistände/Beiständinnen)

Möchten Sie sich für schutz- und unterstützungsbedürftige Menschen engagieren?
Für Bewohnerinnen- und Bewohner im Einzugsgebiet der Berufsbeistandschaft Neuhausen, welche nicht in der Lage sind ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten alleine zu besorgen, suchen wir Privatbeiständinnen und Privatbeistände. Diese Privatpersonen werden für die Führung einer behördlichen Massnahme durch die örtliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingesetzt.

Wer kann Privatbeiständin/Privatbeistand werden?
Eine Privatbeiständin / ein Privatbeistand bringt Lebenserfahrung, einen gesunden Menschenverstand, Sozialkompetenz und Einfühlungsvermögen mit. Ein einwandfreier Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse sind ebenso wichtig. Eine gewisse Erfahrung und Routine bei der Regelung von administrativen und organisatorischen Aufgaben erleichtert die Ausübung des Amtes. Das Führen einer einfachen Buchhaltung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen sind ebenso bedeutend.

Wird die Privatbeiständin / der Privatbeistand für diese Aufgabe entschädigt?
Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine gemeinnützige und ehrenamtliche Aufgabe ohne Lohn im eigentlichen Sinn. Es wird jedoch eine dem Aufgabenumfang angepasste Entschädigung entrichtet. Diese ehrenamtliche Tätigkeit verschafft eine grosse Genugtuung und persönlichen Gewinn. Sie bietet Gelegenheit für vielfältige Kontakte mit anderen Menschen, Ämtern und Institutionen.

Welche Menschen brauchen Ihre Hilfe?
Es betrifft dies betagte Menschen, die nicht mehr für sich selber sorgen können und über kein tragfähiges soziales Netz verfügen. Hilfe benötigen aber auch Personen, welche aufgrund einer geistigen oder psychischen Behinderung oder wegen Suchtproblemen ihr Leben nicht mehr selbständig gestalten können.

Welche Aufgaben hat eine Privatbeiständin / ein Privatbeistand zu übernehmen?
Die Aufgaben sind je nach den Umständen des konkreten Betreuungsfalles unterschiedlich. In der Regel gehört zu den Aufgaben ein regelmässiger persönlicher Kontakt zur betreuten Person. Die Regelung des Zahlungsverkehrs und Verwaltung allfälliger Vermögenswerte sind ebenso zu wichtig wie auch die Geltendmachung von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie das Einreichen der Steuererklärung. Je nach Situation sind weitere Aufgaben zu erfüllen, wie beispielsweise ein Heimeintritt für eine betagte Person vorzubereiten oder das Suchen einer Arbeitsstelle für einen jüngeren Menschen. Der jährlich fällige Rechenschaftsbericht zuhanden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gibt Einblick über die persönliche und finanzielle Situation der betreuten Person.

Werden private Mandatsträger unterstützt und begleitet?
Privatpersonen, die eine behördliche Massnahme führen, werden auf ihre Aufgabe vorbereitet und bei Problemen oder Schwierigkeiten beraten und unterstützt. Die Beratung und Begleitung erfolgt durch die örtliche KESB, bzw. damit beauftragten Fachpersonen. Privatbeiständinnen und Privatbeistände üben ihr Amt weitgehend selbständig aus und tragen dafür auch die primäre Verantwortung.


Haben Sie Interesse für diese Aufgabe?
Verfügen Sie über Zeit, sind Sie kommunikativ und arbeiten gerne mit und für Menschen? Falls Sie sich für eine solche Aufgabe interessieren, zögern Sie nicht, sich unter nachfolgender Kontaktadresse zu melden. Gerne informieren wir Sie über diese interessante Aufgabe und die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten.

Kontaktadresse
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen
Mühlentalstrasse 65A
CH-8200 Schaffhausen
Telefon +41 52 632 55 85