Hier finden Sie die nächsten Termine von Wahlen und Abstimmungen in Neuhausen am Rheinfall.
Stimmberechtigt sind, unter dem Vorbehalt von Art. 4 des kantonalen Wahlgesetzes, alle in der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger. Die Zustellung der Abstimmungsvorlagen erfolgt haushaltweise. Allfällig fehlende sowie zusätzlich benötigte Exemplare können bei der Einwohnerkontrolle abgeholt oder angefordert werden. Über die Urnenstandorte und -öffnungszeiten, die Stimm- und Teilnahmepflicht, die Stellvertretung sowie die Entschuldigungsgründe orientiert die Rückseite des Stimmausweises.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist der Stimmausweis unbedingt zu unterschreiben und beizulegen!
Resultate der vergangenen Wahlen und Abstimmungen
Nächste Termine

Abstimmungsdaten
Abstimmung vom 13. Juni 2021
Abstimmung vom 26. September 2021
Blankoabstimmungstermin des Bundes
Abstimmung vom 28. November 2021
Blankoabstimmungstermin des Bundes