Verfahren allgemein
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt eine Person erst, wenn ihr nach der Erteilung des Gemeindebürgerrechts auch die eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie das Kantonsbürgerrecht erteilt wurde. Bis alle involvierten Stellen durchlaufen sind und das Einbürgerungsverfahren definitiv abgeschlossen werden kann, dauert es in der Regel 2 bis 2 ½ Jahre.
Verlauf auf der Gemeindeebene (Dauer ca. 1 Jahr)
Nach Einreichen des Gesuchs werden weitere Abklärungen vorgenommen und danach werden Sie eingeladen zu:
1. einem Erstgespräch mit dem zuständigen Gemeinderat;
2. freiwilligen Intergrationskurse*;
3. einer mündlichen Prüfung im ordentlichen Verfahren oder einer schriftlichen Prüfung im vereinfachten Verfahren;
4. Bei Annahme wird das Gesuch an den Kanton und Bund weitergeleitet.
* Es finden jeweils an zwei Abenden Integrationskurse statt.
Kurse 1. Semester
Teil 1: Montag, 10. Mai 2021
Teil 2: Montag, 17. Mai 2021
Die Kurse im 1. Semester vom 1. und 8. März 2021 wurden aufgrund der Corona-Situation in den Mai 2021 verschoben.
Kurse 2. Semester
Teil 1: Montag, 23. August 2021
Teil 2: Montag, 30. August 2021