Verfahren allgemein
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt eine Person erst, wenn ihr nach der Erteilung des Gemeindebürgerrechts auch die eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie das Kantonsbürgerrecht erteilt wurde. Bis alle involvierten Stellen durchlaufen sind und das Einbürgerungsverfahren definitiv abgeschlossen werden kann, dauert es in der Regel 1 bis 1 ½ Jahre.
Verlauf auf der Gemeindeebene
Nach Einreichen des Gesuchs werden weitere Abklärungen vorgenommen und danach werden Sie eingeladen zu:
1. einem Erstgespräch mit dem zuständigen Gemeinderat;
2. freiwilligen Vorbereitungskursen*;
3. einer mündlichen Prüfung im ordentlichen Verfahren oder einer schriftlichen Prüfung im vereinfachten Verfahren;
4. Bei Annahme wird das Gesuch an den Kanton und Bund weitergeleitet.
*Vorbereitungskurse 2025
Kurs 1
1. Teil Montag, 10. März 2025
2. Teil Montag, 17. März 2025
jeweils von 18:30 bis 21:00 Uhr
Die Daten für den 2. Kurs sind noch nicht festgelegt.
Erleichterte Einbürgerung
Eheschliessung mit Schweizer Staatsangehörige
Gemäss Art. 21 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes (SR 141.0) können ausländische Staatsangehörige nach der Eheschliessung mit einer Schweizerin oder einem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie oder er seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Ehemann oder der Ehefrau lebt und sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage:
sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Behörde/Verwaltung/Volkswirtschaftsdepartement/Amt-f-r-Justiz-und-Gemeinden/Einb-rgerung-1754050-DE.html
3. Ausländergeneration
Nach Art. 24a des Bürgerrechtsgesetzes (SR 141.0) können junge Ausländerinnen und Ausländer sich erleichtert einbürgern lassen, wenn mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren ist oder ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben hat. Im erleichterten Verfahren der 3. Ausländergeneration entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt.
Mehr Informationen über die weiteren Voraussetzungen und zum Verfahre finden Sie unter
www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/3-generation.html
Die Ansprechstelle für die erleichtere Einbürgerung ist das Staatsekretariat für Migration (SEM).