Für Fragen zur digitalen Ausleihe steht Ihnen die Mailadresse während den Öffnungszeiten zur Verfügung.
Für Familien mit kleinen Kindern bieten unsere Leseanimatorinnen Geschichten und Verse in verschiedenen Sprachen:
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Gemeindebibliothek

BISCH ONLINE
Die Gemeindebibliothek Neuhausen am Rheinfall verfügt über einen aktuellen Bestand (2025) von rund 15’000 physischen Medien (Belletristik, Comics, Mangas, Sachbücher, fremdsprachige Medien, Grosselternpakete, CDs) für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Seit 23. November 2015 ist die Gemeindebibliothek Neuhausen am Rheinfall im Verbund mit den Bibliotheken der Stadt Schaffhausen zu finden.
Die Medien der drei Bibliotheken (Stadtbibliothek am Münsterplatz, Bibliothek Agnesenschütte, Bibliothek Neuhausen) im Verbund BISCH ONLINE können online in allen drei Standorten oder nach Hause bestellt werden.
Der Bibliotheksverbund Schaffhausen wächst stetig. Bald sind alle Bibliotheken des Kantons mit dabei und im Katalog ersichtlich. Wer eine Bibliothekskarte einer dieser Bibliotheken hat, kann grundsätzlich in jeder der Verbundbibliotheken ausleihen, mit gewissen Einschränkungen. Gewisse Medien sind nicht für den Verbund zugelassen, gewisse Bibliotheken haben noch eine Jahresgebühr etc. Im Verbundkatalog „BISCH ONLINE“ sind mit den neuen Bibliotheken nun gegen eine Viertelmillion 250 000 Medien in 60 Sprachen verzeichnet.
Sie können über BISCH ONLINE bequem online Medien verlängern, bestellen, reservieren, sich einen Überblick auf das gesamte Angebot des Verbunds verschaffen. Achten Sie beim Reservieren der Medien darauf, dass Sie Ihren gewünschten Abholort auswählen: Neuhausen, Agnesenschütte oder Stadtbibliothek am Münsterplatz.
15.30 – 19.00 Uhr Dienstag
11.00 – 19.00 Uhr Mittwoch
15.30 – 19.00 Uhr Donnerstag
15.30 – 19.00 Uhr Freitag
10.00 – 13.00 Uhr Samstag
Ausleihe

Die Benutzung der Gemeindebibliothek ist unentgeltlich.
Pro Person und Standort im Verbund Bibliotheken Schaffhausen können maximal 30 Medien ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist für Bücher, Kassetten, CDs und CD-ROM beträgt vier Wochen. Es sind höchstens zwei Verlängerungen um je vier Wochen möglich. Fristverlängerungen sind nur möglich, wenn die entsprechenden Medien nicht vorgemerkt sind. Sie können via BISCH ONLINE oder telefonisch unter Angabe der Benutzernummer erfolgen.
Ausgeliehene Medien oder Medien in Erwerbung können vorgemerkt werden, in der Bibliothek selber oder via Internet. Vormerkungen sind kostenlos. Es können im Maximum sechs Medien pro Person gleichzeitig vorgemerkt werden. Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erleichtern Sie uns die Arbeitsabläufe und erhalten die Mitteilungen schneller.
Es gibt wieder neue Familien- und Grosselternpakete auszuleihen in der Gemeindebibliothek. Kinder- und Jugendliche dürfen sie in Begleitung einer erwachsenen Person ausleihen. In einem Familienpaket hat es Bücher, DVDs, Hörbücher, Spiele und manchmal auch ein Plüschtier drin. Ausleihbar sind sie jeweils für 4 Wochen.
Benutzerinnen und Benutzer sind gehalten, Beschädigungen von Medien am Schalter zu melden, damit sie repariert oder ersetzt werden können. Benutzerinnen und Benutzer haften für Schäden, die sie verursacht haben. Für verlorene Bücher fällt eine Gebühr an, die sich aus den Wiederbeschaffungskosten und einer Umtriebsgebühr von CHF 20.– zusammensetzt. Bitte tragen Sie Sorge zu den Medien, damit sich auch andere an ihnen erfreuen können.
Unser Reglement:
Reglement (PDF)
Mahngebühren
Eine kostenlose Erinnerung (Rückruf) erfolgt als erste Mahnung am Tag nach Ablauf der Leihfrist und ist gebührenfrei. Die zweite Mahnung zwei Wochen später kostet CHF 10.–. Die dritte Mahnung wiederum zwei Wochen später kostet zusätzlich CHF 20.–.
Bitte beachten Sie, dass sich der Gebührenstand auf den Mahnbriefen auf das Absendedatum bezieht und sich um die Postlaufzeit erhöht.