Im Rahmen des Personalwesens ist der Gemeindepräsident zuständig und verantwortlich für die Personalpolitik der Gemeindeverwaltung.
Die anfallenden administrativen Arbeiten eines «Personalamts» werden bei der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall auf die direkt betroffenen Dienststellen aufgeteilt, die Zentralverwaltung und die Gemeindekanzlei.
Offene Stellen der Gemeindeverwaltung werden in der Regel in den lokalen Zeitungen und bei Bedarf in den entsprechenden Fachzeitschriften publiziert. Das Auswahlverfahren erfolgt dezentral, d.h. in den jeweiligen Dienststellen.
Das Personalgesetz des Kantons Schaffhausen ist gemäss Gemeindeverfassung die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse des Gemeindepersonals.
Die Personalkommission ist Diskussionsforum über generelle Fragen, Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeiten etc. und sie besitzt Antragsrecht an den Gemeinderat.