Gemeindekanzlei

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Gemeindekanzlei als Stabsstelle

Die Gemeindekanzlei als Stabsstelle ist zuständig für

  • Protokollwesen des Gemeinderats
  • Wahlen und Abstimmungen
  • Dienstleistungen für den Einwohnerrat
  • Rechtssammlung der Gemeinde
  • Beglaubigungen
  • Medien und Öffentlichkeitsarbeit
  • Personaldienst
  • Archive
  • EKAS (Sicherheit am Arbeitsplatz)
  • Materialverwaltung
  • Administration und Sponsoring Trottentheater

Gemeindekanzlei
Zentralstrasse 38
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 21
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Ansprechpersonen
Barbara Pantli-Zirell
Gemeindeschreiberin IVM
Ester Wermelinger
Sandra Tanner
Sarah Dubs
Kommunikation und soziale Medien

Beglaubigungen

Mit der Beglaubigung bestätigen wir, dass die Unterschrift unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist und die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Eine solche Beglaubigung heisst im internationalen Rechtsverkehr Legalisation.

Mit der Beglaubigung / Legalisation der Unterschrift wird nur die Echtheit der Unterschrift, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts bestätigt.

Eine Unterschrift kann grundsätzlich nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Für eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie zwingend persönlich vorbeikommen. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.

Bei den anbei zur Verfügung gestellten Formularen handelt es sich lediglich um mögliche Muster. Ein offizielles Formular dafür gibt es nicht.

Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind
Bewilligung für ein ohne Eltern und ohne Begleitung reisendes Kind
Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen

Die Beglaubigungen sind bar zu bezahlen. Die Preise finden Sie hier.


Gemeindekanzlei
Zentralstrasse 38
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 21
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Personaldienst

Im Rahmen des Personalwesens ist der Gemeindepräsident zuständig und verantwortlich für die Personalpolitik der Gemeindeverwaltung.
Die anfallenden administrativen Arbeiten eines «Personalamts» werden bei der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall auf die direkt betroffenen Dienststellen aufgeteilt, die Zentralverwaltung und die Gemeindekanzlei.

Offene Stellen der Gemeindeverwaltung werden in der Regel in den lokalen Zeitungen und bei Bedarf in den entsprechenden Fachzeitschriften publiziert. Das Auswahlverfahren erfolgt dezentral, d.h. in den jeweiligen Dienststellen.

Das Personalgesetz des Kantons Schaffhausen ist gemäss Gemeindeverfassung die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse des Gemeindepersonals.

Die Personalkommission ist Diskussionsforum über generelle Fragen, Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeiten etc. und sie besitzt Antragsrecht an den Gemeinderat.


Zentralverwaltung
Zentralstrasse 52
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 39
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Ansprechpersonen
Roland Müller / Zentralverwalter
Gemeindekanzlei
Zentralstrasse 38
8212 Neuhausen am Rheinfall

Barbara Pantli-Zirell
Gemeindeschreiberin IVM


Tel. +41 52 674 22 20