Wald und Natur

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Forstwirtschaft

Rund die Hälfte der gesamten Fläche unserer Gemeinde ist Wald. Für dessen Pflege ist der Forst laut dem Bundesgesetz über den Wald für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Erhaltung des Waldes in seiner Fläche und seiner räumlichen Verteilung
  • Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft
  • Sicherstellung und Sorge, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann
  • Förderung und Erhaltung der Waldwirtschaft
  • Die Nutzfunktion umfasst die Bereitstellung des Rohstoffs Holz


Die Schutzfunktionen reichen vom Bodenschutz über den Wasser- , Klima-, Immissions- und Lärmschutz bis hin zum Schutz der Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Schliesslich erbringen die Wälder im Rahmen ihrer Wohlfahrtsfunktion einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit, Erholung und Freizeiterlebnis der Bevölkerung.

Eine aktuelle Preisliste für Brennholz finden Sie unter Grün Schaffhausen.


Forstreferat
Peter Eggli, Förster
Korrespondenzadresse: Chlaffentalstrasse 108
8212 Neuhausen am Rheinfall
Natel: +41 79 627 29 85
E-Mail:
Brennholzverkauf
Forstverwaltung
Stadt Schaffhausen
André Moritz
Tel. +41 52 632 54 04

Naturschutz

Die Naturschutzkommission ist zuständig für Fragen des Naturschutzes auf kommunaler Ebene.

Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt u.a. auf der Neophytenbekämpfung. Zu diesem Zweck ist eine Neophyten-Hotline eingerichtet worden. Bei Fragen zu Neuanpflanzungen und zur Neophytenbekämpfung stehen Ihnen unsere Gartenfachpersonen gerne beratend zur Seite.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Technischen Betrieben.

Jagd

Jagdaufseher
Pius Amrein
Der Jagdaufseher ist
erreichbar unter

Tel. +41 79 328 22 77

Das Jagdrevier von Neuhausen am Rheinfall ist für die Zeit vom 1. April 2017 bis 31. März 2025 an die Mitglieder der Jagdgesellschaft verpachtet. Die Mitglieder der Jagdgesellschaft sind verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des kantonalen Jagdgesetzes und der weiteren Verordnungen und Erlasse.

Das Jagdgesetz bezweckt den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie die Regelung und Planung der Jagd unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Anliegen eines naturnahen Waldbaus, der Landwirtschaft, des Natur- und Tierschutzes sowie der Tierseuchenbekämpfung.

Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich an den Jagdaufseher.