Entsorgung

Abfallentsorgung / Sammelstellen

1. Abfallgebühren
Die von der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall für die Abfallentsorgung zu erbringenden Leistungen werden über Gebühren möglichst kostendeckend und verursacherbezogen finanziert. Sie bestehen aus einer Grundgebühr (1.1 Siedlungsabfälle für Privatpersonen und Firmen) und einer mengenabhängigen Gebühr (1.2 Gebührensäcke und Vignetten für Betriebscontainer).

Abfallverordnung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall

1.1 Grundgebühr (nicht mengenabhängige Gebühr für Siedlungsabfälle)
Die Kosten der Abfallentsorgung, für welche keine mengenabhängige Gebühr erhoben wird, sind durch die Grundgebühr (Siedlungsabfälle) zu decken. Sie wird erhoben pro Haushalt und pro Betrieb.

Tarif für die Grundgebühr Siedlungsabfälle
Die festgelegten Tarife verstehen sich ohne MwSt.

Grundgebühr Siedlungsabfälle für Haushalte:
Die Grundgebühr wird bei allen Personen erhoben, die allein oder zusammen mit weiteren Personen einen Haushalt bilden.

Gebühr pro Jahr
1 Personen-Haushalt Fr. 25.--
2 Personen-Haushalt Fr. 40.--
3 bis 5 Personen-Haushalt Fr. 55.--
6 bis 10 Personen-Haushalt Fr. 70.--
Bei über 10 Personen setzt das Baureferat die Gebührenhöhe fest

Massgebend für die Haushaltsgrösse ist das Register der Einwohnerkontrolle mit Stichtag 1. Januar des betreffenden Jahres. Bei Zu- oder Wegzug erfolgt eine pro Rata Rechnung (mindestens 6 Monate) mit der Haushaltsgrösse und dem Stichtag der An- resp. Abmeldung.

Verrechnungen bei Zu- und Wegzug

Erstes Halbjahr (1. Januar - 30. Juni)
Zweites Halbjahr (1. Juli - 31. Dezember)
Zuzug: Rechnung pro Rata (mind. 6 Monate)
Zuzug: Rechnung für 6 Monate
Wegzug: Rückzahlung pro Rata (max. 6 Monate)
Wegzug: Keine Rückzahlung

Grundgebühr Siedlungsabfälle für Firmen:
Gebührenpflichtig sind alle Betriebe mit einem aktiven HR-Eintrag, unabhängig ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder ob eigene Räumlichkeiten vorhanden sind. Betriebe ohne HR-Eintrag sind ebenfalls gebührenpflichtig sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Wird eine Wohnung auch für gewerbliche Zwecke genutzt, fällt die Grundgebühr einmal für Haushalt und einmal für Gewerbe an.

Gebühr pro Jahr
Pro Betrieb mit kleineren Abfallmengen Fr. 70.--
Pro Betrieb mit mittleren Abfallmengen Fr. 120.--

Für Betriebe, welche grössere Abfallmengen über die Sammelstellen der Gemeinde oder Separatsammlungen entsorgen, setzt das Baureferat die Gebührenhöhe fest. Die Minimalgebühr beträgt Fr. 200.--.

An- und Abmeldung:
Wird eine betriebliche Tätigkeit aufgenommen oder eine betriebliche Tätigkeit aufgegeben (wie z.B. durch Wegzug, Konkurs, Geschäftsaufgabe etc.), ist dies unaufgefordert und umgehend der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall schriftlich mitzuteilen.
Die Rechnungsstellung erfolgt pro Rata (mindestens 6 Monte) mit Stichtag der An- Abmeldung und/oder dem Handelsregister-Eintrag.

Verrechnungen bei Zu- und Wegzug

Erstes Halbjahr (1. Januar - 30. Juni)
Zweites Halbjahr (1. Juli - 31. Dezember)
Zuzug: Rechnung für die ganze Gebühr
Zuzug: Rechnung für die halbe Gebühr
Wegzug: Rechnung für die halbe Gebühr
Wegzug: Rechnung für die ganze Gebühr

1.2 Mengenabhängige Gebühr (Gebührensäcke und Vignette für Betriebscontainer)
Die mengenabhängige Gebühr deckt die Kosten zur Entsorgung von Haus- und Betriebs-kehricht. Die Erhebung der Gebühr erfolgt durch den Verkauf von offiziellen Abfallsäcken und Gebührenvignetten für Container, die Betriebskehricht aufnehmen.
Die Verkaufsstellen werden im Abfallkalender aufgeführt.

Tarif Abfallsäcke/Vignetten
Die festgelegten Tarife verstehen sich ohne MwSt.

Hauskehricht
17 l Rolle à 10 Säcke Fr. 12.04
35 l Rolle à 10 Säcke Fr. 21.76
60 l Rolle à 10 Säcke Fr. 43.52
110 l Rolle à 5 Säcke Fr. 29.63

Kunststoff Recycling-Säcke
35 l Rolle à 10 Säcke Fr. 15.78
60 l Rolle à 10 Säcke Fr. 21.36
110 l Rolle à 10 Säcke Fr. 35.28

Für Betriebscontainer
1 Vignette pro Leerung Container ungepresst 800 lt. à Fr. 40.00
2 Vignetten pro Leerung Container gepresst 800 lt. à Fr. 40.00
1 Bogen à 4 Plomben Fr. 160.00

Sperrgut
Das Sperrgut wird auf Anfrage abgeholt (Abfalltelefon: 052 632 66 13). Es ist am zugewiesenen Abholungstag bereitzustellen. Die Abholung wird nach Aufwand verrechnet.
Für die Abholung von Sperrgut wird folgender Grundpreis berechnet:

Pauschale für die Anfahrt und für die erste Viertelstunde Aufladen Fr. 74.25
Für jede weitere ganze oder angebrochene Viertelstunde Aufladen Fr. 55.70
Für die Entsorgung wird folgender Leistungspreis berechnet: Pro 100 kg Fr. 18.10

2. Abfallbereitstellung

Hauskehricht
Hauskehricht ist in den offiziellen Gebührensäcken, in Sammelcontainern oder einzeln bereit-zustellen. Die Verkaufsstellen sind im Abfallkalender aufgeführt.

Abfallentsorgung / Sammelstellen

Grüngut
Für Garten- und Küchenabfälle sind die auf der rechten Seite abgebildeten Gebinde zugelassen:

Folgende Gebinde sind nicht zugelassen:
- Fässer
- Tragtaschen
- Gartensack
- Eimer, Behälter bis 40 Liter
- Plastiksäcke
- Gitterkörbe

Abfallentsorgung / Sammelstellen

Sammelstellen
An den Sammelstellen können auch Siedlungsabfälle, wie z.B. Glas, Weissblech, Karton etc. entsorgt werden.

Auskünfte: Abfalltelefon 052 632 66 13

Montag bis Freitag 8.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Baureferat
Chlaffentalstrasse 108
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 632 66 00
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr