Soziales

Sozialdienst

Allgemeines
Der Sozialdienst ist zuständig für die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner von Neuhausen am Rheinfall. Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen möglichst schnell wieder zu wirtschaftlicher und persönlicher Selbstständigkeit zu verhelfen. Neben materieller Unterstützung ist oft eine Sozialberatung notwendig, damit auch die persönliche Situation (z.B. Wiederintegration nach Scheidung oder langer Krankheit usw.) rasch verbessert werden kann. Nach dem ersten telefonischen oder persönlichen Kontakt werden Abklärungen über die effektive Zuständigkeit getroffen und die Hilfesuchenden werden an die richtigen Institutionen verwiesen (Triage-Funktion).

Sozialhilfeantrag
Der/Die Hilfesuchende kann beim Intake des Sozialdienstes ein Anmeldeformular beziehen. Darauf ist vermerkt, welche Unterlagen beizubringen sind (Kontoauszug, letzte Lohnabrechnung, Mietvertrag, Krankenkassepolice usw.). Der Sozialdienst gewährt materielle Hilfe, wenn jemand nicht hinreichend oder rechtzeitig für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Der Sozialhilfeantrag wird der Sozialhilfekommission vorgelegt, die eine Bewilligung erteilt oder eine Ablehnung, Kürzung oder Auflage verfügt.

Materielle Sozialhilfe
Die Bemessung der materiellen Sozialhilfe erfolgt gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Sie besteht aus Pauschalen für Lebensunterhalt und einem angemessen Mietzins. Von dem so errechneten Existenzminimum werden Einkommen aller Art abgezogen. Krankenkassenprämien nach KVG sind nicht Bestandteil der Sozialhilfe, sondern können lediglich als Vorschussleistungen auf die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) ausbezahlt werden, sofern der Sozialhilfeanspruch grundsätzlich gegeben ist.

Beschäftigungsprogramme
Der Sozialdienst der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall arbeitet sehr eng mit der Stiftung Impuls zusammen. Viele Sozialhilfeklienten werden einem Beschäftigungsprogramm der Stiftung Impuls zugewiesen. Einerseits brauchen Klienten eine Tagesstruktur und andererseits kann bei einem Einsatz im Beschäftigungsprogramm auch die Arbeitsfähigkeit getestet werden. Die Stiftung Impuls bietet den Klienten auch eine Bewerbungswerkstatt an.

www.stiftung-impuls.ch

Rückerstattungspflicht
Zur Rückerstattung verpflichtet ist, wer unter unwahren oder unvollständigen Angaben materielle Hilfe entgegengenommen hat. Zu Recht bezogene Sozialhilfe muss nur bei Erbschaft oder Lottogewinn zurückerstattet werden oder bei Vorschussleistungen.

www.skos.ch


Sozialdienst
Neuhausen am Rheinfall
Zentralstrasse 52
Postfach
CH-8212 Neuhausen am Rheinfall
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Mittwoch (ganzer Tag) und Donnerstagnachmittag ist der Schalter geschlossen.

Sozialberatungen erfolgen nur nach vorheriger Terminabsprache.
Ansprechpersonen
Christian Ricci / Leiter Sozialdienst
Sekretär Sozialhilfekommission
Tel. +41 52 674 22 59
Svenja Bächtold/ Sozialarbeiterin
Sozialhilfe
Tel. +41 52 674 22 68
Morena Schneiter / Sachbearbeiterin
Buchhaltung / Intake
Tel. +41 52 674 22 61
Verena Tanner / Sozialarbeiterin
Sozialhilfe
Tel. +41 52 674 22 10
David Ruch / Sachbearbeiter
Buchhaltung / Intake
Tel. +41 52 674 22 61