Einwohnerdienste

Einwohnerkontrolle

  • Meldewesen: Zuzug/Umzug/Wegzug
  • Ausstellung von Identitätskarten-Anträgen
  • Diverse Bescheinigungen wie z.B. Wohnsitzbescheinigungen, Heimatausweise, Lebensbescheinigungen und Handlungsfähigkeitszeugnisse
  • Adressauskünfte
  • Wohnungsregister
  • Fundbüro
    Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zugstellt werden können, sind bei der Einwohnerkontrolle abzugeben.
  • Hundewesen
    Die ordentliche Versteuerung findet jeweils im Januar statt. Kosten ab 1. Januar 2015:
    Fr. 160.-- / Jahr / 1. Hund
    Fr. 200.-- / Jahr / jeder weitere Hund


Gegen Voranmeldung stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bevölkerungsstatistik
Die Bevölkerungsstatistik gibt Ihnen Auskunft über die Zusammensetzung der Einwohnerschaft.

Bevölkerungsstatistik (PDF)


Einwohnerkontrolle
Zentralstrasse 52
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 30
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Ansprechpersonen
Michael Krisch
Abteilungsleiter
Tel. +41 52 674 22 28
Nadia Mori
Sachbearbeiterin
Tel. +41 52 674 22 27
Sigrid Auciello
Sachbearbeiterin
Tel. +41 52 674 22 27
Simon Altenburger
Sachbearbeiter
Tel. +41 52 674 22 30

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an die nachstehenden Stellen

Arbeitsamt / -vermittlung
RAV
Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 70 24


Auskünfte betreffend Heirat
Zivilstandsamt der Stadt Schaffhausen
Safrangasse 8
8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 53 03


Beglaubigungen
Gemeindekanzlei
Zentralstrasse 38
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 52 674 22 21

Betreibungsauskünfte
Betreibungsamt Schaffhausen
Münsterplatz 31
8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 54 60


Familienscheine
Zivilstandsamt der Heimatgemeinde

Geburtsscheine
Zivilstandsamt des Geburtsortes

Heimatscheine / Personenstandsausweise
Zivilstandsamt der Heimatgemeinde

Krankenkassenprämienverbilligung
Kant. Sozialversicherungsamt
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 61 11


Vermittlung von Wohnungen
www.sh-immomarkt.ch
www.immobilien-schaffhausen.ch

Bescheinigungen

Sämtliche Bescheinigungen erteilen wir

  • bei persönlicher Vorsprache
  • auf schriftliche Bestellung von Direktbetroffenen
  • an Dritte auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis oder Vollmacht



Art
Kosten
Wohnsitzbescheinigung
Fr. 30.-- (Ehepaar Fr. 40.--)
Heimatausweis
Fr. 30.--
Lebensbescheinigung
Fr. 30.--
Lebensbescheinigung auf vorgedrucktem Formular
gratis
Handlungsfähigkeitszeugnis
Fr. 30.-- (Ehepaar Fr. 40.--)

Konktakt
Tel. +41 52 674 22 30

Identitätskarte / Reisepass

Schweizer Identitätskarte
Für die Antragsstellung benötigen wir:

  • Persönliche Vorsprache am Schalter zwecks Unterschrift (ab 7. Altersjahr)
  • Bei minderjährigen Personen muss zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder eine entsprechende Einwilligungserklärung vorliegen.
  • 1 Passfoto schwarz-weiss oder farbig in sehr guter Qualität. Gerne geben wir Ihnen bei Fragen zu den Qualitätsmerkmalen Auskunft. Weitere Informationen zu den Qualitätsmerkmalen finden Sie auf der Fotomustertafel des Bundes.
  • Die alte Identitätskarte
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte eine Verlustanzeige der Polizei


Gebühren inklusive Porto:

  • Identitätskarte Erwachsene: Fr. 70.--
  • Identitätskarte Kind (bis 18 Jahre): Fr. 35.--

Die Bezahlung hat bei Antragsstellung bar oder mit den üblichen bargeldlosen Zahlungsmitteln zu erfolgen. Die Herstellung der Identitätskarte dauert maximal zehn Arbeitstage.

Reisepass oder «Kombi-Angebot»
Für Informationen zur Antragsstellung des biometrischen Reisepasses (Pass10) respektive Kombi-Angebots (Reisepass inklusive Identitätskarte) wenden Sie sich bitte an das Kantonale Passbüro, Tel. 052 632 74 78, . Weitere Angaben zum Pass und zur Online-Bestellung finden Sie hier.


Konktakt
Tel. +41 52 674 22 30

eUmzugCH Wohnortwechsel online melden

Mit dem Link eUmzugCH können Sie Ihren Wohnortwechsel online melden.

Zuzug / Umzug / Wegzug Schweizer Bürger

Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung?

Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde/Stadt

  • Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
  • Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung
  • CH-Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Medicard)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
  • Anmeldegebühr Fr. 30.--


Zuzug vom Ausland

  • Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
  • Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung
  • CH-Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
  • Anmeldegebühr Fr. 30.--


Welche Dokumente benötigen Sie für den Umzug?

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Welche Dokumente benötigen Sie zur Abmeldung?

  • Pass oder Identitätskarte
  • Bei Wegzug in den Monaten November und Dezember Anschluss-Mietvertrag für die neue Wohnung

Zuzug / Umzug / Wegzug EU-Bürger

Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung?

Zuzug vom Ausland

  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
  • A1-Gesuchsformular (zum Formular)
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (nicht älter als einen Monat)


Zuzug aus einem anderen Kanton

  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
  • Ausländerausweis
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
  • A1-Gesuchsformular(zum Formular)


Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen

  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
  • Ausländerausweis
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Welche Dokumente benötigen Sie für den Umzug?

  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Welche Dokumente benötigen Sie zur Abmeldung?

  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Bei Wegzug in den Monaten November und Dezember Anschluss-Mietvertrag für die neue Wohnung

Zuzug / Umzug / Wegzug Drittstaatsangehörige

Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung?

Zuzug vom Ausland

  • gültiger Reisepass
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
  • Ermächtigung zur Visumerteilung (bei visumspflichtigen Ausländern)


Zuzug aus einem anderen Kanton

  • gültiger Reisepass
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
  • Ausländerausweis
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
  • Kantonswechsel-Bewilligung des Migrationsamtes


Achtung:
Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in den Kanton Schaffhausen verlegen wollen, müssen im Voraus eine entsprechende Bewilligung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen beantragen (Art. 37 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer). Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Umzug nach Neuhausen am Rheinfall erfolgen (zum Merkblatt).

Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen

  • gültiger Reisepass
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
  • Ausländerausweis
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Welche Dokumente benötigen Sie für den Umzug?

  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)


Welche Dokumente benötigen Sie zur Abmeldung?

  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Bei Wegzug in den Monaten November und Dezember Anschluss-Mietvertrag für die neue Wohnung


Achtung:
Gemäss Art. 37 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer müssen Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen wollen, im Voraus eine entsprechende Bewilligung des neuen Wohnkantons beantragen. Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Wegzug von Neuhausen am Rheinfall erfolgen.

Wir bitten Sie, sich vor der Abmeldung in Neuhausen am Rheinfall bei der Migrationsbehörde Ihres neuen Wohnkantons über die dort geltenden Zuzugsformalitäten zu informieren.

Drittmeldepflicht

Personen, die Wohn- oder Geschäftsräume vermieten sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle zu- oder wegziehende Mieterinnen und Mieter mit Ein- und Auszugsanzeige oder online.

Adressauskünfte

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt. Private Personen oder Organisationen erhalten Auskünfte nur auf schriftliche Anfrage oder persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle.
Gebühr für eine einfache Adressauskunft: Fr. 10.--, für eine erweiterte Auskunft Fr. 15.--

Art. 9 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes des Kantons Schaffhausen lautet: «Die Einwohnerkontrolle gibt einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug sowie Beruf einer Person bekannt.»

Zuzugsort und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Beilage eines Interessennachweises erforderlich).

Kontakt
Tel. +41 52 674 22 28

Fundbüro

Haben Sie etwas verloren?

In unserem Fundbüro werden Fundgegenstände, welche auf öffentlichem Grund der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall gefunden und abgegeben werden, registriert.
Über easyfind, den Fundservice der Schweiz, können Sie online nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen und/oder direkt selbst eine Verlustmeldung aufgeben:

Gegenstand suchen

Verlustmeldung aufgeben

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Verlustanzeige online aufzugeben, dürfen Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Sollten Sie einen Gegenstand an einem anderen Ort verloren haben (Einkaufszentrum, Restaurant, öffentlicher Personenverkehr usw.), bitten wir Sie, direkt das dafür zuständige Fundbüro oder den zuständigen Hausherrn zu kontaktieren.


Haben Sie etwas gefunden?

Fundgegenstände, welche auf öffentlichem Grund der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall gefunden werden, können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben.
Sollten Sie einen Fundgegenstand an einem anderen Ort gefunden haben (andere Gemeinde, Einkaufszentrum, Restaurant, öffentlicher Personenverkehr usw.), bitten wir Sie, direkt das dafür zuständige Fundbüro oder den zuständigen Hausherrn zu kontaktieren.